Lizenz

WICHTIGER HINWEIS: Vor dem Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Verwenden des Produkts lesen Sie bitte die folgenden Nutzungsbedingungen. DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DES PRODUKTS ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für Softwarenutzung

Diese Software-Nutzungsvereinbarung (die „Vereinbarung“) zwischen ESET, spol. s r. o., mit Sitz in Einsteinova 24, 851 01 Bratislava, Handelsregistereintrag 3586/B in der Rubrik Sro, BIN: 31 333 535, beim Amtsgericht Bratislava I („Anbieter“) und Ihnen, einer natürlichen oder juristischen Person (der „Endbenutzer“), berechtigt Sie zur Nutzung der in Abschnitt 1 dieser Vereinbarung definierten Software. Die in Abschnitt 1 dieser Vereinbarung definierte Software erhält der Endbenutzer gespeichert auf CD-ROM oder DVD, durch Versand per E-Mail, als Download aus dem Internet oder von Servern des Anbieters oder auf andere Weise zu den nachfolgend geregelten Bedingungen.

DIESES DOKUMENT IST KEIN KAUFVERTRAG, SONDERN EINE VEREINBARUNG ÜBER DIE RECHTE DES ENDBENUTZERS. Der Anbieter bleibt Eigentümer des Exemplars der Software und, soweit vorhanden, des physischen Mediums, auf dem die Software für den Verkauf vorliegt, sowie aller Kopien der Software, zu deren Erstellung der Endbenutzer unter den Bedingungen dieser Vereinbarung berechtigt ist.

Durch Klicken auf die Schaltfläche „Ich stimme zu“ beim Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Verwenden der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, klicken Sie auf die Schaltfläche „Ablehnen“ bzw. „Ich stimme nicht zu“, brechen Sie den Download oder die Installation der Software ab oder vernichten Sie Software, Installationsmedium, die zugehörige Dokumentation und den Erwerbsnachweis oder geben Sie alles an ESET oder das Geschäft, in dem Sie die Software erworben haben, zurück.

MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ZEIGEN SIE AN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE DIESER VEREINBARUNG ZUGESTIMMT HABEN.

1. Software Mit „Software“ wird in dieser Vereinbarung bezeichnet: (i) das Computerprogramm ESET NOD32 Antivirus, einschließlich aller seiner Teile; (ii) der Inhalt von Festplatten, CD-ROMs, DVDs, E-Mail-Berichten mit Anhängen, soweit vorhanden, oder anderer Medien, denen diese Vereinbarung beiliegt, einschließlich Software, die in Form von Objektcode auf CD-ROM, DVD oder per E-Mail über das Internet zur Verfügung gestellt wird; (iii) sämtliche Anleitungs- und Dokumentationsmaterialien zur Software, insbesondere jegliche Art von Beschreibungen der Software, ihre Spezifikation, Beschreibungen von Eigenschaften und Steuerung, Beschreibungen der Oberfläche, unter der die Software verwendet wird, Betriebs- oder Installationshandbüchern oder jegliche Beschreibungen zur richtigen Verwendung der Software („Dokumentation“); (iv) Kopien der Software, Fehlerbehebungsmaßnahmen für die Software, soweit vorhanden, Ergänzungen und Erweiterungen der Software, veränderte und neue Versionen der Software und, falls vorhanden, sämtliche Aktualisierungen von Teilen der Software, für die Ihnen der Anbieter die Lizenz gemäß Abschnitt 4 dieser Vereinbarung gewährt. Der Anbieter stellt die Software ausschließlich in Form von ausführbarem Code zur Verfügung.

2. Weiterleitung von eingedrungener Schadsoftware und anderen Informationen an den Anbieter Die Software enthält eine Funktion zur Erfassung neuer Computerviren oder anderer, ähnlich schädlicher Computerprogramme sowie von verdächtigen oder problematischen Dateien (im Folgenden „eingedrungene Schadsoftware“). Erfasste Beispielcodes werden, zusammen mit Informationen über den Computer und/oder das Betriebssystem, unter dem die Software installiert ist (im Folgenden „Informationen“), an den Anbieter gesendet. Die Informationen können Daten (auch persönliche Daten) über den Endbenutzer und/oder andere Benutzer des Computers enthalten, auf dem die Software installiert ist. Sie können außerdem Informationen über den Computer, das Betriebssystem, über installierte Programme sowie über Dateien des Computers, auf dem die Software installiert ist, und von Schadsoftware betroffenen Dateien mit sämtlichen Informationen über diese Dateien umfassen. Der Anbieter verwendet die erhaltenen Informationen und die ihm übermittelte eingedrungene Schadsoftware ausschließlich zur Untersuchung des eingedrungenen Codes. Er trifft angemessene Maßnahmen, damit die erhaltenen Informationen vertraulich behandelt werden. Wenn Sie dieser Vereinbarung zustimmen und die oben beschriebene Funktion der Software aktivieren, erklären Sie sich damit einverstanden, dass eingedrungene Schadsoftware und Informationen an den Anbieter weitergeleitet werden. Gleichzeitig erklären Sie gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der erhaltenen Informationen.

3. Installation Die Software, ob auf CD-ROM oder DVD bereitgestellt, per E-Mail versendet, aus dem Internet oder von den Servern des Anbieters heruntergeladen oder aus anderen Quellen bezogen, muss installiert werden. Die Software muss auf einem korrekt konfigurierten Computer installiert werden, der den in der Dokumentation angegebenen Mindestanforderungen entspricht. Die Art der Installation ist in der Dokumentation angegeben. Auf dem Computer, auf dem Sie die Software installieren, dürfen keine Computerprogramme oder Hardware vorhanden sein, die die Software beeinträchtigen könnten.

4. Lizenz Unter der Voraussetzung, dass Sie sich mit dieser Vereinbarung einverstanden erklärt haben und die in Abschnitt 17 aufgeführte Lizenzgebühr zum Fälligkeitstermin beglichen wird, gewährt Ihnen der Anbieter das nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, die Software auf der Festplatte eines Computers oder einem ähnlichen Medium zur dauerhaften Datenspeicherung zu installieren, die Software im Arbeitsspeicher eines Computers zu speichern und die Software auf Computern zu implementieren, zu speichern und anzuzeigen. Als maximale Anzahl solcher Computer gilt dabei die Angabe des Endbenutzers im Bestellauftrag, für die außerdem die entsprechenden Gebühren entrichtet wurden („Lizenz“). Unter „einem Benutzer“ ist Folgendes zu verstehen: (i) die Installation der Software auf einem Computer; sofern der Umfang einer Lizenz sich nach der Anzahl von Postfächern richtet, ist ein Benutzer (ii) ein Computerbenutzer, der E-Mails über ein E-Mail-Programm empfängt. Wenn das E-Mail-Programm E-Mail empfängt und diese anschließend automatisch an mehrere Benutzer weiterleitet, richtet sich die Anzahl der Benutzer nach der tatsächlichen Anzahl von Benutzern, an die auf diesem Weg E-Mail-Nachrichten gesendet werden. Wenn ein Mailserver die Funktion eines E-Mail-Gateways ausführt, entspricht die Zahl der Benutzer der Anzahl der Mailserver, für die dieses Gateway Dienste bereitstellt. Wenn mehrere E-Mail-Adressen (z. B. durch Aliasnamen) von einem Benutzer verwendet werden und nur ein Benutzer über diese Adressen E-Mail empfängt, während auf Clientseite keine E-Mail-Nachrichten automatisch an mehrere Benutzer verteilt werden, ist nur eine Lizenz für einen Computer erforderlich. Für die Verwendung der Software in Unternehmen (auf Computern, Datei- und E-Mail-Servern, E-Mail-Relays, E-Mail- oder Internet-Gateways) ist die Business Edition der Software erforderlich.

5. Ausübung der Rechte des Endbenutzers Sie müssen Ihre Rechte als Endbenutzer selbst oder gegebenenfalls über Ihre Angestellten ausüben. Als Endbenutzer dürfen Sie die Software ausschließlich zur Gewährlei
stung der Arbeitsfähigkeit und zum Schutz derjenigen Computer verwenden, für die Sie eine Lizenz erworben haben.

6. Beschränkungen der Rechte des Endbenutzers Es ist untersagt, die Software zu kopieren, zu verbreiten oder aufzuteilen. Außerdem dürfen keine abgeleiteten Versionen erstellt werden. Es gelten folgende Ausnahmen:
(a) Sie dürfen eine Sicherungskopie der Software auf einem Medium zur dauerhaften Speicherung erstellen, vorausgesetzt die Sicherungskopie wird nicht auf einem anderen Computer installiert oder verwendet. Das Erstellen jeder weiteren Kopie der Software verstößt gegen diese Vereinbarung.
(b) Die Rechte zur Nutzung der Software oder von Kopien der Software dürfen nicht auf andere Weise verwendet, verändert, interpretiert oder übertragen werden als in dieser Vereinbarung festgelegt.
(c) Die Software darf nicht an andere Personen verkauft, sublizenziert oder vermietet werden. Ebenso darf die Software nicht von einer anderen Person gemietet oder einer anderen Person ausgeliehen werden.
(d) Der Quellcode der Software darf nicht analysiert, dekompiliert oder disassembliert oder auf andere Weise beschafft werden, soweit eine solche Beschränkung nicht ausdrücklich gesetzlichen Bestimmungen widerspricht.
(e) Es dürfen keine von der Software abgeleiteten Produkte erstellt werden.
(f) Sie erklären sich damit einverstanden, die Software nur in Übereinstimmung mit allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden, insbesondere gemäß den Beschränkungen, die sich aus dem Urheberrecht und anderen Rechten geistigen Eigentums ergeben.
(g) Die Software darf nicht in Form einer Testversion oder einer nicht für den Wiederverkauf bestimmten Version (NFR Version) mit der Absicht verwendet werden, die in Abschnitt 17 festgelegte Lizenzgebühr zu umgehen und gegen gute Sitten zu verstoßen.

7. Urheberrecht Die Software und alle damit verbundenen Rechte, insbesondere Rechtstitel und geistige Eigentumsrechte, sind Eigentum von ESET und/oder seiner Lizenzpartner. Sie unterliegen dem Schutz der Bestimmungen internationaler Abkommen und aller sonstigen geltenden Gesetze des Landes, in dem die Software verwendet wird. Bei der Struktur, dem Aufbau und dem Code der Software handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von ESET und/oder seiner Lizenzpartner. Die Software darf nicht kopiert werden. Es gilt die in Abschnitt 6(a) angegebene Ausnahme. Alle nach dieser Bestimmung erstellten Kopien müssen dieselben Urheberrechtshinweise und Rechtstitel wie die Software enthalten. Wenn Sie in Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarungen Quellcode analysieren, dekompilieren oder disassemblieren oder versuchen, sich den Quellcode auf andere Weise zu beschaffen, gehen automatisch sämtliche dadurch gewonnenen Informationen unwiderruflich und unmittelbar in das Eigentum des Anbieters über.

8. Rechtevorbehalt Der Anbieter behält sich alle Rechte an der Software vor, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich dem Endbenutzer der Software gewährten Rechte.

9. Versionen in verschiedenen Sprachen und für weitere Betriebssysteme, mehrere Exemplare Wenn die Software mehrere Betriebssysteme oder Sprachen unterstützt, oder wenn Sie mehrere Exemplare der Software erworben haben, dürfen die Versionen und Exemplare der Software nicht auf mehr Computern als in Ihren Bestellungen angegeben installiert werden. Außerdem müssen die in Abschnitt 17 aufgeführten Lizenzgebühren entrichtet worden sein. Es dürfen keine von Ihnen nicht verwendete Versionen oder Exemplare der Software an andere Personen verkauft, vermietet, sublizenziert, verliehen oder auf diese übertragen werden.

10. Beginn und Gültigkeitsdauer der Vereinbarung Diese Vereinbarung tritt ab dem Tag, an dem die Software installiert wurde, in Kraft. Sie können diese Vereinbarung aufheben, indem Sie die Software, alle Sicherungskopien, falls vorhanden, und alle vom Anbieter oder seinen Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten zugehörigen Materialien dauerhaft löschen, sie zerstören oder auf eigene Kosten zurückgeben. Wenn Sie gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen, erlöschen automatisch und unmittelbar, ohne eine Benachrichtigung des Anbieters, Ihre Rechte als Endbenutzer. In einem solchen Fall müssen Sie die Software, alle Sicherungskopien, falls vorhanden, und alle zugehörigen Materialien sofort löschen, zerstören oder auf eigene Kosten an ESET oder das Geschäft zurückgeben, in dem Sie die Software erworben haben.
Diese Vereinbarung gilt zunächst für ein oder zwei Jahre, je nachdem, welcher Zeitraum bei der Software-Bestellung angegeben wurde. Sie kann mehrfach für einen weiteren Zeitraum von ein oder zwei Jahren verlängert werden, sofern die Lizenzgebühr für die Lizenzverlängerung gemäß Abschnitt 17 dieser Vereinbarung entrichtet wird.
Unabhängig von der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung behalten die Bestimmungen der Abschnitte 7, 8, 11, 13 und 20 auf unbegrenzte Zeit ihre Gültigkeit.

11. ZUSICHERUNGEN DES ENDBENUTZERS ALS ENDBENUTZER ERKENNEN SIE AN, DASS DIE SOFTWARE IM JEWEILIGEN IST-ZUSTAND BEREITGESTELLT WIRD, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG, SOWEIT DIES IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZE ZULÄSSIG IST. WEDER DER ANBIETER, SEINE LIZENZPARTNER NOCH DIE RECHTEINHABER GEWÄHREN AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE KEINE VERKAUFSGARANTIEN ODER DIE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET IST ODER KEINE PATENTE, URHEBER- UND MARKENRECHTE ODER DIE RECHTE DRITTER VERLETZT. ES BESTEHT VON SEITEN DES ANBIETERS ODER DRITTER KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DASS DIE SOFTWARE PROBLEMLOS UND FEHLERFREI AUSGEFÜHRT WIRD. SIE ÜBERNEHMEN DIE VOLLE HAFTUNG UND DAS VOLLE RISIKO, WENN SIE DIE SOFTWARE FÜR DAS ERREICHEN BESTIMMTER ERGEBNISSE AUSWÄHLEN. DIES GILT EBENSO FÜR INSTALLATION UND NUTZUNG DER SOFTWARE UND DIE DABEI ERZIELTEN ERGEBNISSE.

12. Keine weiteren Verpflichtungen Aus dieser Vereinbarung ergeben sich für den Anbieter, außer den explizit aufgeführten, keine weiteren Verpflichtungen.

13. GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZE ZULÄSSIG, ÜBERNEHMEN DER ANBIETER, SEINE ANGESTELLTEN ODER SEINE LIZENZPARTNER KEINERLEI HAFTUNG FÜR EINBUSSEN BEI GEWINNEN, ERTRÄGEN ODER VERKÄUFEN. VON DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND AUSSERDEM DATENVERLUSTE, BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZTEILE ODER DIENSTE, SACH- UND PERSONENSCHÄDEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, DER VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN SOWIE JEGLICHE KONKRETE, DIREKTE, INDIREKTE, WIRTSCHAFTLICHE ODER FOLGESCHÄDEN SOWIE SCHÄDEN DURCH UNFÄLLE ODER KRIMINELLE HANDLUNGEN. DIES GILT UNABHÄNGIG VON DER ART IHRER VERURSACHUNG, SEI ES DURCH EINEN VERTRAG, ABSICHTLICHES FEHLVERHALTEN, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE SACHVERHALTE, DIE ZU HAFTUNGSANSPRÜCHEN FÜHREN KÖNNEN UND DIE INFOLGE DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, AUCH WENN DER ANBIETER ODER SEINE LIZENZANBIETER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS IN KENNTNIS GESETZT WURDEN. DA IN BESTIMMTEN LÄNDERN UND UNTER BESTIMMTEN GESETZEN EIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT ZULÄSSIG IST, EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG JEDOCH MÖGLICH, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DES ANBIETERS, SEINER ANGESTELLTEN ODER LIZENZANBIETER AUF DEN FÜR DIE LIZENZ ENTRICHTETEN PREIS.

14. Die Rechte einer Partei, der per Gesetz die Rechte und die Stellung eines Verbrauchers zuerkannt werden, dürfen durch keine Bestimmung dieser Vereinbarung eingeschränkt werden. Der Anbieter kann zu dem Zwecke der Ablehnung, des Ausschlusses oder der Beschränkung von Verpflichtungen, Haftungsansprüchen und Gewährleistungen, wie in Abschnitt 13 aufgeführt, für sich selbst, für seine Angestellten und für seine Lizenzpartner eintreten, jedoch n
icht zu einem anderen Zweck oder in anderen Angelegenheiten.

15. Support Der Anbieter stellt technischen Support für die aktuelle Version der Software nur in der Sprache des Erwerbslandes zur Verfügung. Der Endbenutzer hat im Gültigkeitszeitraum der Lizenz das Recht, folgende Dienstleistungen zu nutzen:
(a) Technische Hilfe Der Anbieter oder seine Geschäftspartner leisten während der veröffentlichten Arbeitszeiten für die aktuelle Softwareversion Hilfe und Support bei der Fehlerbehebung. Alle Anforderungen für Hilfe und Support außerhalb der Arbeitszeiten gelten als am folgenden Werktag empfangen. Hilfe und Support können beim Anbieter per Telefon, Fax oder E-Mail über die reservierten Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen angefordert werden. Diese sind in der Dokumentation angegeben oder befinden sich auf den Websites des Anbieters oder seiner Geschäftspartner. Die Anforderung von Hilfe und Support muss ausreichend begründet sein. Außerdem müssen Daten mitgeliefert werden, mit denen das gemeldete Problem nachgestellt werden kann. Falls erforderlich, ist der Endbenutzer dazu verpflichtet, die notwendige Unterstützung zur Lösung des gemeldeten Problems zu leisten.
(b) Updates Updates umfassen jede neue Version oder Änderung der Software oder einzelner Teile derselben, die der Anbieter auf seinen Websites oder den Websites seiner Geschäftspartner zur Verfügung zu stellen hat. Der Anbieter gewährt dem Endbenutzer über das Internet Zugriff auf die Updates, die sich im geschützten Bereich seiner Websites befinden. Für den Zugriff auf ein Update ist eine Anmeldung mit einem Benutzernamen und einem Kennwort („Identifikation“) erforderlich. Die Identifikation des Endbenutzers besteht aus einer zufälligen Kombination alphanumerischer Zeichen, die vom Geschäftssystem des Anbieters automatisch erzeugt wird. Die Identifikation wird in Form einer E-Mail-Nachricht übermittelt, dem lizenzierten Produkt beigelegt oder auf andere geeignete Weise dem Endbenutzer zur Verfügung gestellt. Der Endbenutzer verpflichtet sich, die Identifikation vor Beschädigung, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Sobald der erste Missbrauch der Identifikation des Endbenutzers erkannt wird, wird diese vom Anbieter gesperrt und eine Neue, nach Wahl des Anbieters auch kostenpflichtig, ausgegeben („Ersatzidentifikation“). Der Endbenutzer ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche Daten zur Verfügung zu stellen, die dieser zur Untersuchung des Missbrauchs der Identifikation benötigt. Dies umfasst unter anderem den Zugriff auf Daten über den Betrieb des Computers, Daten über den Zugriff auf Dateien und andere erforderliche Daten. Für den Fall, dass ein Missbrauch der Ersatzidentifikation entdeckt wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen eine neue Ersatzidentifikation für den Endbenutzer ausgeben oder die Lizenz sofort und ohne Entschädigung des Endbenutzers zurückziehen. Das Recht des Anbieters auf eine Entschädigung für entstandene Schäden wird durch die sofortige Aufhebung der Lizenz nicht beeinträchtigt. Der Endbenutzer darf Updates ausschließlich von den Websites des Anbieters oder seiner Vertragspartner („autorisierte Quellen“) beziehen. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, jede neue Version oder Änderungen des lizenzierten Produkts sofort nach dem Erhalt oder spätestens an dem Tag zu installieren, der vom Anbieter in der Software, der zugehörigen Dokumentation oder auf seinen oder den Websites seiner Geschäftspartner angegeben ist. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtung des Endbenutzers entstehen, die jeweils neue Version oder Änderungen der Software zu installieren. Dies gilt gleichermaßen für entstandene Schäden durch die Installation von Updates aus nicht autorisierten Quellen.
(c) Kein Support. Der Anbieter ist nicht zum Support verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn:
i. ein gemeldeter Fehler durch nicht autorisierte Eingriffe in die Software oder ihren Quellcode oder durch die Verwendung ungeeigneter Parameter oder Einstellungen bei der Software verursacht wird;
ii. ein gemeldeter Fehler auf Servicemitarbeiter zurückzuführen ist oder bei der Verwendung der Software die Dokumentation missachtet wurde;
iii. ein gemeldeter Fehler bereits durch ein Update behoben wurde, das der Endbenutzer nicht installiert hat;
iv. der Endbenutzer die Lizenzgebühr gemäß Abschnitt 17 dieser Vereinbarung nicht entrichtet hat; oder
v. ein gemeldeter Fehler auf andere Weise von dieser Vereinbarung abgedeckt wird.
(d) Schulungen Dem Endbenutzer entsteht aus dieser Vereinbarung keinerlei Anrecht auf die Bereitstellung von Diensten, die in Verbindung mit Schulungen und Übungen zur Nutzung und Installation der Software stehen.

16. Wechsel des Endbenutzers Der Endbenutzer darf die Lizenz und alle Rechte aus dieser Vereinbarung nur mit Zustimmung des Anbieters auf einen anderen Endbenutzer übertragen. Dies gilt nur unter der Bedingung, dass der neue Endbenutzer alle in dieser Vereinbarung festgelegten Rechte und Pflichten des ursprünglichen Endbenutzers übernimmt.

17. Lizenzgebühr und Zahlungsbedingungen Für die Software wird eine Lizenz erteilt, sie wird nicht verkauft. Auf Basis der Preisliste des Anbieters oder seiner Geschäftspartner wird eine Lizenzgebühr für die Software festgelegt, die sich nach der Anzahl der Computer richtet, für die die Software bestimmt ist („Lizenzgebühr“). Nach Entrichtung der Lizenzgebühr erhalten Sie das Recht zur Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Es gilt für den Zeitraum, für den Sie das Nutzungsrecht an der Software erworben haben. Soweit kein anderes Fälligkeitsdatum auf einer Rechnung oder einem ähnlichem, vom Anbieter oder einem Geschäftspartner ausgegebenen Dokument angegeben ist, ist die Lizenzgebühr bei Lieferung der Software fällig. Sie haften für die Begleichung von gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Zollgebühren, die in Bezug auf die Softwarelizenz anfallen. Ausgenommen ist die vom Anbieter zu zahlende Einkommenssteuer. Wenn die Lizenzgebühr nicht zum Fälligkeitsdatum beglichen wird, wird die Softwarelizenz automatisch annulliert. Dabei sind alle zur Erlangung des fälligen Betrags anfallenden Kosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, von Ihnen zu tragen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lizenzgebühr gilt nicht für Software, die nicht für den Wiederverkauf bestimmt ist oder als Testversion bereitgestellt wird.

18. Nicht für den Wiederverkauf bestimmte Software und Testversionen Die nicht für den Wiederverkauf oder als Testversion bereitgestellte Software darf ausschließlich zum Überprüfen und Testen der Softwarefunktionen verwendet werden. Außerdem kann die nicht für den Wiederverkauf bestimmte Software zu Demonstrationszwecken eingesetzt werden.

19. Endbenutzerdaten und Datenschutz Als Endbenutzer erlauben Sie dem Anbieter die Daten, die zu Ihrer Identifikation benötigt werden, zu übertragen, zu verarbeiten und zu speichern. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Anbieter mit eigenen Mitteln überprüfen kann, ob Sie die Software gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung verwenden. Sie erklären sich weiterhin damit einverstanden, dass zwischen der Software und den Computersystemen des Anbieters oder seiner Geschäftspartner Daten übertragen werden können. Damit sollen die Funktionalität der Software sichergestellt, die Nutzungsberechtigung überprüft und die Rechte des Anbieters geschützt werden.

20. Einhaltung von Exporten und Reexporten Die Software, die Dokumentation oder Teile derselben, einschließlich der Informationen über die Software und Teile derselben, unterliegen Überwachungsmaßnahmen für Importe und Exporte. Diese richten sich nach rechtlichen Bestimmungen, die von den jeweiligen Regierungen nach geltendem Gesetz verabschiedet werden können. Sie erklären sich
damit einverstanden, alle geltenden Import- und Exportbestimmungen genau einzuhalten und bestätigen, dass Sie bei Export, Reexport, Transfer oder Import der Software für die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen verantwortlich sind.

21. Kündigungen Alle Kündigungen, die zurückgegebene Software sowie Dokumentationen sind an folgende Adresse zu senden: ESET, spol. s r. o., Aupark Tower, 16. Stock, Einsteinova 24, 851 01 Bratislava, Slowakische Republik.

22. Geltendes Recht Diese Vereinbarung unterliegt der Gesetzgebung der Slowakischen Republik. Der Endbenutzer und der Anbieter erklären, dass gesetzliche Bestimmungen zur Konfliktlösung sowie die UN-Konvention über Verträge des internationalen Verkaufs von Waren nicht zur Anwendung kommen. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die ausschließliche Zuständigkeit für alle Forderungen und bei Streitfällen mit dem Anbieter oder bezüglich Ihrer Verwendung der Software beim Amtsgericht Bratislava I., Slowakische Republik liegt. Ferner erteilen Sie die ausdrückliche Zustimmung, dass im Rahmen eines solchen Streitfalls oder bei der Erhebung von Forderungen auch die personenbezogene Zuständigkeit beim Amtsgerichts Bratislava I liegt.

23. Allgemeine Bestimmungen Wenn eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder uneinklagbar sein sollte, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung. Diese bleiben unter den hier festgelegten Bedingungen gültig und einklagbar. Alle Änderungen dieser Vereinbarung können nur in schriftlicher Form erfolgen und müssen von einer bevollmächtigten Person des Anbieters unterzeichnet werden.
Bei dieser Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter handelt es sich um die einzige für diese Software geltende Vereinbarung. Sie ersetzt alle vorhergehenden, die Software betreffenden Zusicherungen, Verhandlungen, Verpflichtungen, Berichte oder Werbeinformationen.

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