In diesem Bereich können Sie festlegen, welche HTTP-Adressen blockiert, zugelassen oder von der Prüfung ausgeschlossen werden sollen.
Mit den Schaltflächen Hinzufügen, Ändern, und können Sie die Adresslisten verwalten. Auf Websites, die in der Liste der blockierten Adressen aufgeführt sind, ist kein Zugriff möglich. Websites, die in der Liste der ausgeschlossenen Websites aufgeführt sind, werden vor dem Zugriff nicht auf Schadcode überprüft. Durch Aktivierung der Option Nur Zugriff auf HTTP-Adressen aus der Liste zulässiger Adressen erlauben, können Sie nur auf Adressen in dieser Liste zugreifen, während alle anderen HTTP-Adressen blockiert werden.
In allen Listen können Sie die Sonderzeichen „*“ (Sternchen) und „?“ (Fragezeichen) verwenden. Das Sternchen ersetzt eine beliebige Zeichenfolge, das Fragezeichen ein beliebiges Symbol. Die Liste der ausgeschlossenen Adressen sollten Sie mit Bedacht zusammenstellen. Geben Sie ausschließlich vertrauenswürdige und sichere Adressen an. Achten Sie darauf, dass die Zeichen „*“ und „?“ korrekt verwendet werden. Um eine Liste zu aktivieren, wählen Sie die Option Liste aktiv. Wenn Sie beim Zugriff auf eine Adresse aus der aktuellen Liste benachrichtigt werden möchten, wählen Sie Benachrichtigung bei Verwendung von Adresse aus Liste.